Die Kidhelp Stiftung e.V. ist vom zuständigen Finanzamt Köln als gemeinnütziger Verein anerkannt. Das bedeutet, die Vereinsarbeit dient dem Gemeinwohl und hilft Menschen in Not. Dies wird durch den aktuellen Freistellungsbescheid vom 03.06.2014 erneut dokumentiert. Deshalb sind Zuwendungen an den Verein steuerlich begünstigt.
Als rechtlich selbstständiger Verein des bürgerlichen Rechtes gibt die Kidhelp Stiftung dem Finanzamt regelmäßig mit ihrem Jahresabschluss Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben. Wir legen ihn dort zusammen mit der Bescheinigung eines Steuerberaters vor, dass unsere Jahresrechnung unter Berücksichtigung gemeinnützigkeitsrechtlicher Grundsätze plausibel und ordnungsgemäß ist. Die Kidhelp Stiftung handelt selbstlos und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung.
Unser Verwaltungsaufwand ist gering. Grundsätzlich zahlt der Verein weder Provisionen für die Vermittlung von Spenden noch setzt sie professionelle Spendenwerber ein.
Ohne Verwaltung, ohne Mitarbeiter kann auch die Kidhelp Stiftung nicht sein. Wir verwenden für diese Kosten jedoch keine Spenden, sondern bestreiten sie aus Mitgliedsbeiträgen und Zuschüssen. Dabei sind wir stets bemüht, Verwaltungskosten so gering wie möglich zu halten.